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Mit Datum vom 30.05.2021 ist die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Landkreis Osnabrück seine Allgemeinverfügung mit der Feststellung eines Inzidenzwertes von nicht mehr als 35 herausgegeben. Die aktuelle Mitteilung der Gemeinde Hasbergen vom 02.06.2021 zur Hallenöffnung folgt im Wortlaut:

Wir werden deshalb ab Montag, 07. Juni 2021 die drei Hasberger Sporthallen wiederöffnen.Die Nutzung der Sporthallen durch die Sportvereine kann gemäß § 16 Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Mai 2021 nur unter Einhaltung eines eigenen Hygienekonzeptes seitens der Nutzer gemäß § 4 der Coronaverordnung erfolgen:

  1. Die Zahl von Personen ist auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern.
  2. In den Sporthallen, in deren Eingangsbereich sowie auf den Parkplätzen ist – außerhalb der sportlichen Betätigung – eine geeignete Mund-Nasenbedeckung zu tragen (§ 3 CoronaVO).
  3. Das Abstandgebot nach § 2 CoronaVO ist – außerhalb der sportlichen Betätigung – einzuhalten.
  4. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.5.Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage müssen vermieden werden.

Die Vereine sind verpflichtet, die o.g. Voraussetzungen einzuhalten. Die Hallen dürfen weiterhin nur mit dafür vorgesehen Sportschuhen mit heller Sohle betreten werden (Nach Rücksprache mit der Gemeinde ist die Nutzung der Turnhallen auch mit den Duschräumen wieder voll gegeben).

Nutzer einer Sporthalle dürfen diese zusammen mit dem Trainer/Betreuer/Verantwortlichen erst betreten, wenn die vorherige Gruppe die Sporthalle verlassen hat. Sollte direkt nachfolgend keine weitere Sportgruppe mit ihrem (Schlüssel-)Verantwortlichen warten, ist die Sporthalle zwingend wieder zu verschließen. In der „Neuen Sporthalle“ ist nach der Trainingsstunde das Hallenlicht mit dem Schlüssel vom Nutzer auszuschalten.

In der „Alten Sporthalle“ stehen lediglich zwei der drei Drittel zur Verfügung, da in dem hinteren Drittel bis zu den Sommerferien die politischen und schulischen Sitzungen stattfinden. Das Drittel darf aus hygienischen Gründen nicht betreten werden.

Die Alte Sporthalle steht an den Tagen bzw. zu den Zeiten der Sitzungen nicht zur Verfügung.

Den sicheren Trainingsbetrieb unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, bleibt dabei in der Verantwortung jedes Vereins und jedes Sportler selbst (Zitat Ende).

Also Trainingsbeginn zu gewohnten Zeiten am Montag 08.06.2021!
(Die Montagsgruppe startet dann am 14.06.2021)

Hasbergen, den 03.06.2021

Der Vorstand

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